Durch eine mit dem Börsengang verbundene Kapitalerhöhung gegen Bareinlage bzw. durch die Ausgabe von Aktien an private und institutionelle Investoren verbessert sich die Eigenkapitalausstattung eines Unternehmens schlagartig. Mit einem gut geplanten und professionell strukturierten Börsengang fließen dem Unternehmen erhebliche liquide Mittel zu.

Im Gegensatz zu einer Kreditfinanzierung, bei der regelmäßige Zins- und Tilgungsleistungen zu erbringen sind, die natürlich unabhängig von den Erfolgsergebnissen des Unternehmens berechnet werden, wird bei börsennotierten Unternehmen das durch Aktionäre zur Verfügung gestellte Grundkapital mit einer erfolgsabhängigen Dividende bedient. Das in die Kapitalrücklage einzustellende Agio, also der Emissionserlös abzüglich des Nominalwertes der Aktien, fließt dem Unternehmen als reine Liquidität zu. Für die Alteigentümer besteht prinzipiell auch die Möglichkeit, bei einer Börseneinführung durch die Abgabe von eigenen Aktien an Investoren einen Teil des Unternehmenswertes in bar zu realisieren. In der Praxis wird jedoch der Verkauf eigener Anteile durch bestehende Gesellschafter (Umplatzierung) vonseiten der Investoren sehr kritisch gesehen. Denn Investoren bevorzugen es, ihre Investments in die Unternehmen selbst und deren Wachstum zu tätigen, anstatt Alteigentümer in bar auszuzahlen. Des Weiteren verlangen Investoren seitens der Alteigentümer ein „Commitment“ gegenüber dem eignen Unternehmen und sehen es als unglaubwürdig und wenig vertrauensvoll an, wenn Eigentümer ihre Anteile verkaufen, wobei doch gerade mit dem Börsengang eine neue Wachstumsphase eingeleitet werden soll mit dem Ziel, den Wert des Unternehmens in der Zukunft zu steigern. In Einzelfällen lassen sich jedoch auch Umplatzierungen durch Alteigentümer an Investoren im Rahmen eines Börsengangs darstellen, zum Beispiel zur Abdeckung von persönlichen Haftungsrisiken der Vorstände oder Verwaltungsräte.

Das über die Börse zugeführte Eigenkapital steht dem Unternehmen dauerhaft und frei zur Verfügung. Das in Form von Aktien eingebrachte Kapital kann dem Unternehmen von den Aktionären (Eigenkapitalgebern) praktisch nicht mehr entzogen werden. Die Haftung des Eigentümers bleibt auf die Höhe ihrer Einlage beschränkt. Bei positiver Unternehmensentwicklung kann der Kapitalbedarf immer wieder — auch durch andere Kapitalmarkttransaktionen, wie zum Beispiel die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen oder junger Aktien über eine Kapitalerhöhung – über den Kapitalmarkt gedeckt werden.

WACHSTUM DURCH AKQUISITIONEN

Ein ganz wesentlicher Vorteil der Börsennotierung liegt in der Möglichkeit, Akquisitionen strategisch relevanter Unternehmen mit Aktien oder zu einem Teil mit Aktien aus zum Beispiel zuvor genehmigten Kapital zu bezahlen. Da der Wert der Aktie und damit der Unternehmenswert, den die Börse einem Unternehmen zuschreibt, im Gegensatz zu nicht börsennotierten Unternehmen täglich klar und deutlich über den Kurs kommuniziert wird, lässt sich die Aktie des Unternehmens also als Zahlungsmittel für Akquisitionen verwenden. Damit wird nicht nur die Liquidität geschont, sondern zugleich wird das akquirierte, mit Aktien bezahlte Unternehmen oder deren Gesellschafter selbst Teilhaber des Käufers. Dadurch wiederum entsteht ein erhöhtes Interesse an der Zukunft und dem Erfolg des gesamten, neuen Unternehmens- oder Beteiligungskomplexes. Dyrch diesen Prozess entstehen also auch immaterielle Synergien, die für den Erfolg einer Akquisition entscheidend sein können.

BONITÄTSSTEIGERUNG

Die Börsennotierung eines Unternehmens wird von Kunden, Lieferanten, Banken und der Öffentlichkeit auch positiv hinsichtlich der Bonität angesehen. Da der Gang an die Börse in der Regel mit einer Kapitalerhöhung verbunden ist, verbessert sich dadurch auch die Kreditwürdigkeit des Unternehmens. Denn die Kapital- bzw. Kapitalvermögensrelationen, an denen sich Fremdkapitalgeber immer orientieren, stellen sich wesentlich günstiger dar.